Christian Petermann, Ihr SAV-Spezialist für Bau- und Immobilienrecht und EPFL-Immobilienexperte.

Christian Petermann ist einer der wenigen Anwälte in Genf mit dem Titel SAV-Fachanwalt für Bau- und Immobilienrecht, der vom Schweizerischen Anwaltsverband anerkannt ist. Er ist bekannt für sein scharfes juristisches Wissen, seine Verfügbarkeit und Hingabe.

Ausbildung und Titel

2023

CAS (Certificate of Advanced Studies) in arbitration - Swiss Arbitration Academy – Universität Luzern und Neuenburg

Arbitration Practitioner, Swiss Arbitration Academy

2017

CAS (Certificate of Advanced Studies) im Bereich Immobilienkompetenz – EPFL und Institut für Schweizerisches und Internationales Baurecht, Freiburg

2015

Titel SAV Fachrecht Immobilien- und Baurecht

2011 – 2013

Abschlusszeugnis im Bereich Bau- und Immobilienrecht – Institut für Schweizerisches und Internationales Baurecht, Freiburg

Berufliche Tätigkei

Seit 2018

Joined the Quebec Bar as a Foreign Legal Advisor in Montreal

Seit 2012

Kanzlei Christian Petermann in Genf

2010 − 2012

Gründer und Partner einer Anwaltskanzlei in Lausanne

2004 − 2010

Kanzlei Christian Petermann in La Chaux-de-Fonds und Neuchâtel

2005 − 2013

Direktor eines im Bereich Bau und Immobilien im Kanton Waadt tätigen Unternehmens

2004

Patent als Rechtsanwalt

Sprachen

  • Französisch
  • Englisch
  • Deutsch
  • Schweizerdeutsch

Zugehörigkeiten

Preis

Ein Fachanwalt ist besser als jeder andere Anwalt in der Lage, die voraussichtlichen Kosten der von ihm erbrachten Leistungen mit größtmöglicher Genauigkeit abzuschätzen.

Mit mehr als 15 Jahren Erfahrung in den Bereichen Bau und Immobilien hat der Rechtsanwalt einen beeindruckenden Katalog von Fällen zusammengestellt, der ständig mit neuen Erfahrungen aktualisiert wird. Dieses wertvolle Arbeitswerkzeug ermöglicht es ihm, das Festpreisangebot zu formulieren, das am besten auf die Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten ist.

Das Paket, zu dem manchmal eine Prämie hinzukommt (Pactum palmario), wird in der Regel in Phasen mit Fristen für jeden einzelnen unterteilt. Der Mandant kontrolliert somit seine Anwaltskosten. Er ist vor der Zeitabrechnung geschützt, deren Überprüfung oft eine Konfliktquelle darstellt.

Computersicherheit

IT-Sicherheit vereint alle rechtlichen, technischen und menschlichen Prozesse, die die Vertraulichkeit und Integrität der mit dem Kunden und Dritten ausgetauschten Informationen, Dokumente und Daten gewährleisten. Diese Elemente werden nach einem komplexen Verfahren verschlüsselt, das die strikte Wahrung des Berufsgeheimnisses garantiert (Artikel 321 StGB).

Der Anwalt arbeitet mit seinem eigenen Speicher- und Remote-Access-System (Clouding), dass sowohl eine dreifache ID-Sicherheitsstufe als auch eine ständig umgeleitete dynamische IP-Adresse aufweist, was den Remote-Zugriff aus der Ferne auf elektronische Dateien von Mandanten für unbefugte Dritte nahezu unmöglich macht.

Es verfügt auch über eine qualifizierte elektronische Signatur, die es auf Wunsch des Kunden ermöglicht, dass die ausgetauschten E-Mails ausschließlich über diese Signatur ausgetauscht werden.

Zuständigkeitsbereiche

Seit November 2015 ist Herr Petermann als Sachverständiger bei der Präfekturschlichtungskommission für Mietverträge in den Bezirken Morges und Nyon tätig. Diese Kommissionen sind in alle Fragen der Immobilienvermietung eingebunden.

Die Rolle der Sachverständigen besteht darin, zu versuchen, die Parteien zu versöhnen, zu beraten und die gesetzlich vorgesehenen Entscheidungen zu treffen. In einigen Fällen handelt die Kommission auf Antrag der Parteien als Schiedsgericht.